Unsere Honorar

Es liegt uns am Herzen, wirtschaftliche und ausgewogene Lösungen zu finden.

Unsere Dienstleistungen werden auf der Basis eines Zeithonorars erbracht (Abrechnung im 6-Minuten-Takt), welches wie folgt festgelegt wird:

In Ausnahmefällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden (d.h. unabhängig vom Zeitaufwand).

Zusätzliche zum Anwaltshonorar stellen wir unseren Mandanten die mandatsbezogenen Auslagen in Rechnung, einschliesslich Gerichts- und Verwaltungskosten, Reisekosten sowie Kosten für Porto, Telefon, Telefax, Fotokopien, etc.

Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer (8% in der Schweiz; 19% in Deutschland) fällt ggf. zusätzlich an, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Bei Sitz des Mandanten im Ausland fällt zumeist keine Mehrwertsteuer an.

Für unsere Dienstleistungen verlangen wir regelmässig einen Anwaltsvorschuss, welcher bei Rechnungstellung (ggf. im Zuge periodischer Zwischenrechnungen) verrechnet wird. Im Falle des Nichtbezahlens des Vorschusses wird die Bearbeitung des Mandats ausgesetzt.

Wir glauben, dass Mandanten von vornherein über den Umfang der möglichen Kosten eines Mandats informiert sein sollten. Allerdings ist es oft schwer oder gar unmöglich, die genauen Kosten im Vorhinein abzusehen, da unbekannte Faktoren wie z.B. das Verhalten der Gegenpartie sowie Anforderungen der Gerichte und Behörden die Höhe der Kosten beeinflussen.

Je nach der individuellen Situation unserer Mandanten stehen wir Ihnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Rechtsschutzversicherung zur Seite.

Ausserdem helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung von Prozesskostenhilfe, soweit die Vorraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gerne erörtern wir finanzielle Fragen mit unseren Mandanten persönlich.

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